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Informationen |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter in der Online-Plattform „Kinderpassage“
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1. Abschluss des Vertrages
1.1 Durch die Annahme des Nutzungsantrages durch die Kinderpassage wird der Antragsteller (nachfolgend Anbieter) berechtigt, die unter www.kinderpassage.de betriebene Online-Plattform zu nutzen. Mit der Nutzung sind keine gesellschaftsrechtlichen oder vereinsrechtlichen Rechte oder Pflichten verbunden.
1.2 Ergänzend zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen ist der Anbieter angehalten, die jeweils gültige Qualitätsrichtlinie zu beachten.
1.3 Die Nutzung der Kinderpassage ist nur gewerblich tätigen Anbietern (Unternehmern) gestattet. Die Kinderpassage verlangt daher eine Kopie eines Handelsregisterauszuges, eine Kopie einer Gewerbeanmeldung oder ein äquivalentes Dokument, aus dem sich ergibt, dass es sich um einen Unternehmer handelt.
1.4 Der Anbieter wird der Kinderpassage mit dem Nutzungsantrag eine E-Mail-Adresse und eine gültige Telefonnummer, unter der der Anbieter zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist, mitteilen.
1.5 Der Anbieter ist verpflichtet, die Kinderpassage über sämtliche Änderungen in den Ziffern 1.3. und Ziffer 1.4. mitzuteilen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Die Kinderpassage stellt dem Anbieter die Online-Plattform der Kinderpassage zur Verfügung. Der Anbieter ist berechtigt, zugelassene Produkte im Sinne von Ziffer 4 in der Kinderpassage zu präsentieren und potentiellen Kunden des Anbieters (nachfolgend Besteller) so zum Kauf anzubieten.
2.2 Die Kinderpassage wird nach eigenem Ermessen die Online-Plattform der Kinderpassage in angemessenem Umfang bewerben, technisch betreuen und pflegen. Die Kinderpassage ist bemüht sich immer, die Online-Plattform auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Die Kinderpassage behält sich daher das Recht vor, die Erscheinungsmerkmale und die angebotenen Leistungsmerkmale der Online-Plattform zu ändern, zu überarbeiten oder durch andere zu ersetzten.
2.3 Die Kinderpassage ist bemüht den Wünschen und Vorschlägen der Anbieter gerecht zu werden. Daher werden neue Kategorien entstehen können, in die der Anbieter seine Waren sortieren muss. Erforderlichenfalls wird die Kinderpassage eigenständig die in der Online-Plattform angebotenen Produkte in andere oder neu entstandene Kategorien einordnen.
2.4 Waren von Anbietern, die Ihre Datenbank der Kinderpassage zum Import übermitteln, werden von der Kinderpassage nach eigenem Ermessen in die entsprechenden Kategorien sortiert. Bei einem Ersteintrag kann der Import je nach Datenformat nach Eingang der Anmeldung einige Tage in Anspruch nehmen.
2.5 Für die Inhalte der von den Anbietern getätigten Einträge ist ausschließlich der Anbieter zuständig.
2.6 Soweit die Kinderpassage im Rahmen der Online-Plattform weitere Leistungen, insbesondere die Vermittlung von Bestellern erbringt, besteht auf diese Leistung kein Rechtsanspruch.
3. Pflichten des Anbieters
3.1 Die Nutzung der Online-Plattform und die Erstellung der Angebote und Inhalte des Anbieters erfolgt ausschließlich in dessen eigener Verantwortung. Soweit im Rahmen der Online-Plattform Gestaltungsvorschläge unterbreitet werden, hat der Anbieter diese selbstverantwortlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen.
3.2 Ausschließlich der Anbieter hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen Sorge zu tragen. Der Anbieter hat darauf zu achten, dass sein Internetauftritt im Rahmen der Online-Plattform keine Rechte Dritter verletzt, wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist und nicht gegen sonstige gesetzliche Verbote verstößt. Der Anbieter ist insbesondere verpflichtet, von der Kinderpassage vermittelte Kunden nicht aufzufordern, bei Bestellungen die Kinderpassage zu umgehen oder diesen gegenüber die Kinderpassage zu diskreditieren.
3.3 Der Anbieter ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit den über die Online-Plattform erlangten Bestelldaten verpflichtet. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Datennutzung zu Werbezwecken nur dann erfolgt, wenn eine ausdrückliche entsprechende Einwilligung des Bestellers vorliegt.
3.4 Der Anbieter hat stets dafür Sorge zu tragen, dass die angebotenen Artikel während der Zeit, in der sie in der Online-Plattform einsehbar sind, verfügbar sind.
3.5 Der Anbieter, der manuell seinen Laden verwaltet, hat seine Produkte unter die vorgegebenen Kategorien so einzuordnen, dass sie für den Kunden auch auffindbar sind. Die Kinderpassage ist berechtigt Artikel, die in Kategorien ohne offensichtlichen Zusammenhang eingeordnet sind, eigenmächtig zu verschieben.
3.6 Verstößt der Anbieter schuldhaft gegen die oben genannten Pflichten, ist er zur Unterlassung weiterer Verstöße, zum Ersatz des der Kinderpassage entstandenen und noch entstehenden Schaden sowie zur Freistellung der Kinderpassage von Schadensersatz- und Aufwendungsansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche der Kinderpassage, insbesondere der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
4. Zugelassene Produkte
4.1 Zum Angebot über die Online-Plattform sind nur Produkte für Kinder zugelassen. Hierzu zählen beispielsweise Bekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinderzimmermöbel etc. Aber auch Umstandsmoden oder z.B. Bücher über Kinder, insbesondere zur Kindererziehung, Ernährung oder Kinderkrankheiten, können in der Online-Plattform angeboten werden. Produkte, die nicht eindeutig als Kinderartikel in die vorgegebenen Kategorien einzuordnen sind, bedürfen der vorherigen Absprache mit der Kinderpassage.
4.2 Die Kinderpassage kann generell oder im Einzelfall weitere Produkte zur Einbindung in die Online-Plattform zulassen und die Bedingungen der Zulassung festlegen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Anbieters besteht.
4.3 In jedem Fall sind nur solche Produkte zugelassen, deren Besitz und Verkauf weder gegen deutsche gesetzliche Bestimmungen verstößt noch in die Liste für jugendgefährdende Medien im Sinne von §24 Jugendschutzgesetzt aufgenommen sind. Die Kinderpassage behält sich darüber hinaus das Recht vor, einzelne Titel selbst zu indizieren.
5. Sperrung eines Anbieters
5.1 Die Kinderpassage ist berechtigt, die von einem Anbieter eingestellten Inhalte ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung zu sperren, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Abschaltung zur Wartung oder Überarbeitung der Online-Plattform notwendig oder zweckmäßig ist, der Anbieter seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder Dritte gegenüber der Kinderpassage gegenüber glaubhaft eine Rechtsverletzung behaupten. Im Falle einer solchen Rechtsverletzungsbehauptung wird die Kinderpassage die entsprechenden Schreiben an den Anbieter weiterleiten. Zur inhaltlichen Überprüfung der Vorwürfe ist die Kinderpassage nicht verpflichtet.
5.2 Hat der Anbieter die Sperrung zu vertreten, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach Ziffer 6 weiterhin bestehen.
6. Vergütung, Zahlung
6.1 Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro erhoben.
Die Vergütung für die Nutzung der Online-Plattform erfolgt grundsätzlich als Verkaufsprovision und nur in gesondert geregelten Fällen zusätzlich noch als Festvergütung nach den jeweils gültigen Preislisten der Kinderpassage. Die Kinderpassage ist berechtigt, die Preislisten in angemessenen Abständen neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung der Preise steht dem Anbieter ein binnen drei Wochen nach Mitteilung der Erhöhung auszuübendes Sonderkündigungsrecht zu.
6.2 Sämtliche Preise erfolgen in Euro und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
6.3 Die Vergütung ist ohne Abzug fällig, unverzüglich nach Rechnungseingang durch die Kinderpassage. Skonto wird nicht gewährt.
6.4 Die Verkaufsprovision wird dadurch ermittelt, dass die Kinderpassage die über die Online-Plattform eingehenden Kaufangebote von Bestellern erfasst. Maßgeblich für die Bestimmung der Verkaufsprovision ist der von dem Anbieter ausgewiesene Endpreis ggf. einschließlich MwSt. Versandkosten bleiben unberücksichtigt. Die Provision entsteht bei Vorlage einer verbindlichen Bestellung. Der Anbieter ist verpflichtet, binnen 30 Tagen online mitzuteilen, wenn ein Kauf mit dem von der Kinderpassage genannten Besteller entgegen der Listeneinträge im Mitgliedsbereich nicht zustande gekommen ist. Die Kinderpassage wird sodann die Verkaufsprovision auf Basis der übermittelten, nicht beanstandeten Miteilungslisten abrechnen. Wird eine Stornierung erst nach Ausstellung der jeweiligen Rechnung, jedoch binnen 30 Tagen nach Bestelleingang, vorgenommen, verrechnet die Kinderpassage die auf diesen Umsatz abgerechnete Provision mit der Folgerechnung .
6.5 Teilt der Anbieter mit, dass ein Vertrag mit einem Besteller nicht zustande gekommen ist, obwohl dies nicht der Fall ist, ist die Kinderpassage berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen Umsatzprovision für den betroffenen Vorgang, mindestens jedoch 50,00 Euro zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch der Kinderpassage anrechenbar. Der Anbieter ist berechtigt nachzuweisen, dass der Kinderpassage tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.6 Überschreitet der Anbieter eine Zahlungsfrist um mehr als 21 Tage, ist die Kinderpassage unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, den Anbieter zu sperren.
7. Kündigung
7.1 Der Anbieter, der seine Waren hier ausschließlich manuell einträgt, ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber der Kinderpassage zu kündigen. Er unterliegt keinen Kündigungsfristen. Andernfalls ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
7.2 Die Kinderpassage ist berechtigt, den Vertrag über die Nutzung der Online-Plattform durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Mit der Beendigung des Vertrages wird die Kinderpassage die von dem Anbieter eingestellten Daten aus der Online-Plattform entfernen.
8. Haftung
8.1 Die Kinderpassage haftet nur, wenn und soweit ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung der Kinderpassage ist in diesem Fall auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbar war.
8.2 Die Kinderpassage haftet nicht für Waren oder Dienstleistungen, die von Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform erbracht werden, soweit es sich nicht um Erfüllungsgehilfen der Kinderpassage handelt.
8.3 Die Kinderpassage hat Störungen der Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Online-Plattform nicht zu vertreten.
9. Datenschutz
9. Die Kinderpassage erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Bestands-und Nutzungsdaten der Anbieter lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung.
10. Schlussbestimmung
10.1Abweichende Vereinbarungen, Änderungen der allgemeinen
Geschäftbedingungen und sonstige Vertragsenderungen bedürfen der
Schrift- bzw. Textform.
10.2 Änderungen der allgemeinen Geschäftbedingungen werden dem Anbieter per E-Mail zugesandt und im Mitgliedsbereich der Läden veröffentlicht und gelten als vereinbart, sofern der Anbieter nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderung widerspricht.
10.3Erfüllungsort für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen
Nutzungsbestimmungen resultierenden Verpflichtungen und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Bremen.
10.4Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.5Sofern eine Bestimmung in den Nutzungsbestimmungen oder in den
Nutzungsverträgen unwirksam ist, berührt das nicht die Wirksamkeit der
übrigen Vereinbarungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung gilt als
deren Ersatz eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtskonformer Weise wirtschaftlich am
nächsten kommt. Gleiches gilt für unerkannte Regelungslücken.
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